Das geplante EU-Lieferkettengesetz findet weiter keine ausreichende Mehrheit unter den Mitgliedstaaten. Das teilte die belgische Ratspräsidentschaft mit. «Wir müssen nun den Stand der Dinge prüfen und werden sehen, ob es möglich ist, die von den Mitgliedstaaten vorgebrachten Bedenken in Absprache mit dem Europäischen Parlament auszuräumen.» Damit ist offen, ob über das Vorhaben nochmal neu verhandelt werden muss, obwohl es im Dezember eigentlich bereits einen Kompromiss zwischen Unterhändlern der beiden Institutionen gab.
Deutschland enthielt sich bei der Abstimmung im Ausschuss der ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten. In dem Gremium wirkt das wie eine Nein-Stimme. In der Bundesregierung drängte die FDP darauf, dass Deutschland nicht zustimmt. Die Liberalen befürchten etwa, dass sich Betriebe aus Angst vor Bürokratie und rechtlichen Risiken aus Europa zurückziehen. Politiker von SPD und Grünen befürworten das Vorhaben hingegen. Die Unstimmigkeiten hatten zu einem offenen Schlagabtausch in der Ampel-Koalition geführt.
FDP spricht von unausgegorenem Vorhaben
Die FDP im Bundestag hat das vorläufige Scheitern der EU-Lieferketten-Richtlinie begrüßt. «Die Beratungen heute in Brüssel zeigen deutlich, dass die Lieferketten-Richtlinie ein unausgegorenes Vorhaben ist», sagte der FDP-Fraktionschef Christian Dürr der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. «Nicht nur die FDP in Deutschland hat ihre Bedenken zum Ausdruck gebracht. Auch in anderen Ländern, etwa Frankreich und Italien, war die Sorge groß, dass alle Unternehmen durch die neuen bürokratischen Auflagen stark geschwächt werden.»
Dürr sagte, die Lieferketten-Richtlinie in ihrer jetzigen Form würde absurde Bürokratie mit sich bringen und unsere Wirtschaft insgesamt schwächen. «Das wollten wir als Freie Demokraten nicht zulassen. Die FDP wird auch in Zukunft nur Vorhaben zustimmen, die unsere Wettbewerbsfähigkeit stärken und unsere Wirtschaft in Deutschland und Europa wieder nach vorne bringen.»
Gesetz gegen Kinder- oder Zwangsarbeit außerhalb der EU
Mit dem Gesetz sollen große Unternehmen zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie etwa von Kinder- oder Zwangsarbeit außerhalb der EU profitieren. Größere Unternehmen müssen zudem einen Plan erstellen, der sicherstellt, dass ihr Geschäftsmodell und ihre Strategie mit dem Pariser Abkommen zum Klimawandel vereinbar sind.
Deutschland hat bereits ein Lieferkettengesetz. Die geplante EU-Version würde über dessen Vorgaben hinausgehen. So ist auf EU-Ebene vorgesehen, dass Unternehmen für Sorgfaltspflichtverletzungen haftbar sind, was im deutschen Gesetz ausgeschlossen ist. Zudem hätten mehr Unternehmen von der EU-Regelung betroffen sein sollen als vom deutschen Gesetz.